Datenschutzinformation als Kundendienst und SEO-Köder

Aber es spricht selbstverständlich nichts dagegen, wenn Sie im Internet nach Datenschutzinformationstexten suchen, die Ihnen gefallen. Z. B. von Webseiten, die Ihren Angeboten, Inhalten oder Zielgruppen ähneln. Oder dass Sie sich von einem juristischen Textgenerator einen Vorschlag auswerfen lassen. Auch die Rücksprache mit Ihrem Hausjuristen kann sinnvoll sein, wenn er mit dem aktuellen Onlinerecht vertraut ist.

Machen Sie sich unbedingt eine Checkliste über alle Funktionserweiterungen Ihres Content Management Systems. Denn oft sind deren Dienste mit anderen Anbietern verbunden. Zum Beispiel: Google Fonts (und leider immer noch zu oft Google Analytics); Social Media Plugins/Extensions zu Facebook, Instagram, Twitter; Schnittstellen zu Online-Zahlungsplattformen wie Paypal etc. All diese Anwendungen müssen natürlich in Ihrer Datenschutzinformation vorkommen und deren Umgang mit den persönlichen Daten beschrieben werden. Vergessen Sie bitte auch nicht, dass es hier Vereinbarungen zur Auftrags(daten)verarbeitung, also sogenannte AV-Verträge wie mit Ihrem Internet Service Provider geben muss!

Fazit

Nennen Sie Ihre Datenschutzinformationsseite ruhig „Datenschutzerklärung“, weil es so von draußen erwartet wird. Aber machen Sie eine Seite der echten Kundeninformation und Aufklärung daraus. Zeigen Sie, dass Sie den Datenschutz gegenüber dem Kunden sehr ernst nehmen, aber ihm gegenüber nichts zu verbergen haben. Dann wird aus der Pflichtübung „Datenschutzerklärung“ eine weitere Kür zur Kundenbindung. Und ganz nebenbei auch zur Suchmaschinenoptimierung.