„Stichtag 25.05.2018? Das betrifft uns nicht – wir sind doch KMU!“ Denken Sie, doch Sie haben falsch gedacht. Vielleicht brauchen Sie ja keinen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen, aber ein paar Dinge müssen Sie bis zu diesem Termin dennoch erledigt haben. Und damit Ihnen das schneller von der Hand geht, stellen wir Ihnen ein paar Arbeitshilfen zur DS-GVO vor.
Warum auch KMU?
Trösten Sie sich, auch Vereine und andere kleine Organisationen müssen die neuen Datenschutzregeln anwenden. Sobald Sie personenbezogene Daten von Mitgliedern, Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartner im Rahmen ihrer regulären Aktivitäten verarbeiten, sind Sie dran. Und zwar egal, ob Sie diese elektronisch auf einem lokalen Rechner oder im Internet gespeichert haben oder einfach nur auf Listen oder Karteikarten führen. Das steht so im Artikel 2, Absatz 1. der DS-GVO. Daher ist es müßig, über Sinn und Unsinn zu diskutieren.