Seit Mitte Mai geistert es durch die Presse: die Störerhaftung für WLANs wird aufgehoben. Stimmt das?
Wie immer lohnt es sich, etwas genauer zu lesen und unter die Oberfläche zu schauen. Dann wird schnell klar, dass es sich beim Gesetzentwurf zur Änderung des TMG um eine geplante Verbesserung, weil Klarstellung der Rechtssituation handelt. Eine völlige Freigabe im Sinne von:“Jeder darf risikofrei ein offenes W-LAN betreiben“ steht aber nicht im Gesetzentwurf.
Im Gesetzentwurf (man beachte den zweiten Teil des Wortes) fehlt jede Erwähnung der Störerhaftung. Dies wird lediglich in einem sogenannten „Begründungstext“ erwähnt. Ob sich ein Richter im Falle einer versuchten Abmahnung eher an das Gesetz oder an einen „Begründungstext“ halten wird, wird wohl noch im Einzelfall zu klären sein. Eine Rechtssicherheit für W-LAN-Betreiber, die ein offenes, also unkontrolliertes Netz für Jedermann zur Verfügung stellen wollen, ist damit nicht gegeben.