Nun ist es amtlich: Bundestag und Bundesrat beschließen das „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“, im Volksmund „Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung“ genannt. Vor dem Hintergrung der jüngsten Anschläge werden sicherlich diejenigen in ihrer Argumentation Rückwind erhalten, welche als dieses Gesetz als Waffe zur Terror- und Verbrechensbekämpfung gesehen. Doch Vorsicht ist geboten.
Wir wollen uns an dieser Stelle nicht in die Menschenrechts-, Freiheits- und Sicherheitsdebatte einbringen. Was das erneut auf den Plan gerufene Gesetz gesellschaftlich und politisch bedeutet, welche Konsequenzen es für den Bürger und für den Rechtstaat haben wird, dazu empfehlen wir Ihnen in folgenden Artikeln nachzulesen. Sie beschäftigen sich erstaunlich klar, sachlich und kompetent mit dem Thema:
- Die Zeit: „Größtenteils harmlos? Von wegen!“
- Der Spiegel: „Überwachungsgesetz: Bundesrat stimmt für Vorratsdatenspeicherung“
- DATEV: „Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig“
Wer es gerne etwas politischer und technologie-orientierter mag, dem seien die Artikel von „Netzpolitik.org“ empfohlen. Unser Augenmerk gilt den Auswirkungen, welche dieses Gesetz auf Sie als freier Unternehmer, auf Ihre geschäftlichen Aktivitäten sowie die elektronische Kommunikation mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern haben wird.
Welche Daten werden bevorratet gespeichert?
Das Gesetz spricht von der vier bis zehnwöchigen Speicherung von Meta-Daten der elektronischen Kommunikation, welche in sogenannten Logfiles enthalten sind. Abgesehen davon, dass SMS-Nachrichten derzeit noch aus technischen Gründen auch inhaltlich zwischengespeichert werden, wodurch dieser Kommunikationsweg für Unternehmen rein formal ausgeschlossen sein sollte, beinhalten Meta-Daten viele Informationen, welche Rückschlüsse auf Art und Inhalt der E-Mails zulassen, selbst wenn sie den Nachrichteninhalt erst einmal nicht ohne weiteres wiedergeben. Zu diesen Informationen gehören Absender- und Empfängerdaten, verwendete Mailsoftware des Schreibenden, beauftragter Maildiensteanbieter, Orts- und Zeitangaben des Versands, Größe der E-Maildatei.