Bei der gerichtlichen Entscheidung ist auch die in Vorbereitung befindliche „E-Privacy Verordnung“ als Erweiterung der DSGVO mit im Spiel. Wir werden zu einem späteren Zeitpunkt darauf eingehen. Aber im wesentlichen geht es darum, dass das Endgerät des Anwenders ein genau so schützenswerter Raum ist, wie die personenbezogenen Daten. Daher wird in Punkto „Cookie“ in Zukunft sehr viel genauer hingeschaut, welche Daten tatsächlich notwendiger Weise abgefragt und gespeichert werden müssen.
Technisch notwendig
Warum brauchen Websites Cookies für den technischen Betrieb? Ein einfaches Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie müssten bei jedem Klick auf einer Website, der eine neue Seite aufruft, angeben, mit welcher Bildschirmauflösung Ihr Endgerät arbeitet und mit welchen Browser Sie arbeiten. Oder Sie bewegen sich in einem Shop und müssten den Warenkorb bei jeden neuen Aufruf manuell neu erfassen. Oder Sie müssen die verwendete Sprache bei jedem Seitenaufruf neu angeben. Dafür brauchen Websites Cookies, also kleine Textdateien, welche der Browser auf dem Endgerät des Users speichert. Im Idealfall sind dies sogenannte „Session-Cookies“. Diese werden beim Verlassen der Website automatisch gelöscht.
Technisch sinnvoll
Im Falle von Website-Analyse Anwendungen sind „persistente Cookies“ notwendig. Denn irgendwie muss der Browser wissen, ob Sie dem Tracking auf einer bestimmten Website zugestimmt oder es abgelehnt haben, damit er das Auslesen der Bewegungsdaten unterbindet. Schließlich wollen Sie nicht jedes Mal neu gefragt werden. Als Website-Betreiber sollten Sie allerdings darauf achten, dass Sie eine Frist angeben, wie lange der persistente Cookie gespeichert wird – und natürlich auch die Einhaltung der Frist sicherstellen.
Bequem für den Nutzer
Nicht alle Cookies sind also „böse“. Denn sie erhöhen sehr oft den Anwendungskomfort und unterstützen Ihre Bequemlichkeit als User. Wir wissen nicht, wie Sie das sehen, doch da wir häufig im Web beruflich recherchieren, empfinden wir personalisierte und profilierte Werbung meist als störend und ablenkend. Bei Suchmaschinen sind auf Cookies und Browserverläufe basierende, vorausgewehrtete Suchergebnisse manchmal irreführend, aber meistens stellen sie eine echte Zeitersparnis dar.
Auch Tracking-Cookies, seriös und ausschließlich für die interne Auswertung der Website-Tauglichkeit eingesetzt, haben ihre Daseinsberechtigung. Schließlich helfen sie, Website-Angebote in Ihrem Sinne als Kunde oder User zu optimieren. Daher kann es sinnvoll sein, sie zuzulassen. Aber man muss Ihnen als User die freie Entscheidung lassen. Und als Anbieter müssen Sie Ihren Kunden und Nutzern diese Entscheidungsfreiheit ebenfalls zubilligen.
Weitere Links und Informationen
- https://www.heise.de/newsticker/meldung/Cookie-Urteil-neue-Klarheit-neue-Fragen-und-eine-informationelle-Integritaet-des-Endgeraets-4544344.html
- https://t3n.de/news/geld-daten-eugh-cookie-urteil-1203580/