DS-GVO: auf Panik machen oder einfach aussitzen?

DS-GVO Stichtag - Panikmache oder Entspannung?

DS-GVO Stichtag 25. Mai 2018

Keine Sorge, wir werden hier nicht in die organisierte Panikmache interessierter und halbwissender Kreise einstimmen. Und dennoch ist der Hinweis notwendig: JA, der 25. Mail 2018 ist DS-GVO Stichtag. Das heisst, die neue Datenschutz-Grundverordnung tritt ohne Übergangsfrist (aber nach langer Vorwarnzeit)  in Kraft.

Nun wird also alles neu und nichts mehr so, wie es einmal war. Ein guter Anlass zur großen Panikmache von denjenigen, die nach Schriftsatzlänge bezahlt werden und manchmal fern der alltäglichen Praxis stehen. Wir hatten gehofft, dass wir dieses Mal nicht vor dieser Methode warnen müssen. Das hat leider nicht funktioniert. Aber was ebenfalls nicht funktioniert, ist das „Aussitzen“. Deshalb atmen wir alle noch einmal in Ruhe durch und schauen auf das Wesentliche.

Des Gesetzes Kern

Die DS-GVO ersetzt einige Rechtsnormen, z.B. aus dem TMG. Ein gerade besonders gern diskutiertes Stichwort heißt „Tracking“. Sie bringt viele neue Begriffe ins Spiel. Und sie sorgt dafür, dass die meisten WebSites umfangreicher werden. Zumindest im juristischen Teil.