„US CLOUD-Act versus EU DSGVO“ – so startet die Computerwoche einen Artikel vom 09.5.2018. Und weist damit auf ein neues Konfliktpotenzial hin, welches sicherlich nicht nur die Politiker in der nächsten Zeit beschäftigen wird. Denn während wir hier in Europa versuchen, den Bürgern die Kontrolle über ihre Daten zurückzugeben und Unternehmen Standards über den gesicherten Umgang mit Daten zu vermitteln, fordert das Mutterland der modernen Bürgerechte den grenzbefreiten Zugriff auf alle Daten. Also nicht nur auf die in den USA befindlichen, sondern überall in der Welt. Und damit sind auch die personenbezogenen Daten im DS-GVO Gebiet der EU betroffen.
Weitreichende Folgen
Doch die Sache geht noch viel weiter. Denn der Cloud-Act bezieht auch alle unternehmensinternen Daten von Firmen mit ein, die ihre Cloud-Anwendungen mit US-amerikanischen Anbietern wie Microsoft abdecken. Zur Ehrenrettung des Software-Giganten sei hier erwähnt, das dieser sich heftig dagegen wehrt, Kundendaten in diesem Umfang herauszugeben. Aber die letzte Runde ging an die Ermittlungsbehörden der USA, und der Streit wird sich ausweiten.
Unsere Themen im Mai
Aus gutem Grund haben wir daher in unserer Mai-Ausgabe einen Beitrag dazwischen geschoben, der sich mit dem Thema „Der Cloud Act und was er für deutsche Unternehmen bedeutet „ beschäftigt. Und auch das Thema „neue Datenschutz-Grundverordnung“ greifen wir noch einmal auf unter dem Gesichtspunkt „DS-GVO: auf Panik machen oder einfach aussitzen?“.
Diese beiden Artikel sind schon schwere Kost, daher lassen wir es dieses Mal dabei bewenden. Aber falls Sie sich in Sachen „DS-GVO“ im Detail fit machen wollen, dann empfehlen wir Ihnen die aktuellen Webinare des eBusiness Lotsen Berlin. Da geht es auch weniger aufregend zu. Versprochen.