Obwohl man hin und wieder diesen Eindruck haben könnte, lautet die Antwort natürlich: nein! Häufig gilt „normales“ Recht, häufig gibt es spezielle Gesetze oder angepasste Rechtssprechung. Allerdings gibt es kein spezielles Internet-Recht. So findet sich relevante Gesetzgebung an vielerlei Stellen. Seit einigen Jahren hat es sich Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universitätsprofessor an der Juristischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und zugleich Direktor des dortigen Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM), zur Aufgabe gemacht, eine kommentierte Übersicht zu den verschiedenen Fundstellen zu verfassen.
Die aktuelle Ausgabe seines Skriptum Internet-Recht liegt nun vor und ist, wie immer, kostenfrei verfügbar. Dieses Werk ersetzt natürlich keinen Juristen. Es erleichtert aber die Übersicht erheblich und stellt mittlerweile das Standardwerk seines Gebietes dar.