Links zum Tema
- Safe Harbor bietet keinen ausreichenden Schutz für den Datentransfer in die USA
Entschließung der 89. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 18./19. März 2015 in Wiesbaden - Anforderungen an Safe Harbor
WebSite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zum Thema Safe Harbor - Definition und Beispiele zu „Personen-bezogene Daten“
- Informationen und Vorschriften zum Umgang mit Personen-bezogenen Daten
- Das Bundes-Daten-Schutz-Gesetz
- Standvertrag zur Auftragsdatenverarbeitung der EU
Auch interessant zum Thema: Was bedeutet das Ende von Safe Harbor für das eMail-Marketing?
Aktualisierungen (15.10.2015)
Nachdem mehrere Stellungnahmen die Konsequenzen des Safe Harbor-Urteiles bereits herunterzuspielen versuchten und als Lösung anboten: „Dann wird es eben einen neuen Vertrag geben“, erklärt eine der engagiertesten Datenschutzbehörden in Deutschland, dass es damit nicht getan sei. Das Unabhängige Zentrum für Datenschutz in Schleswig Holstein erläutert in einem umfangreichen Papier, warum diese tendenziöse und stark vereinfachende Stellung falsch ist.
Stark lesenswert: https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/967-.html
Einige weiterführende Infos und Links zum Thema bei Heise: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Safe-Harbor-Unternehmen-sollen-in-Schleswig-Holstein-schnellstmoeglich-Alternativen-suchen-2846353.html