Cookies sind lecker – Cookie Banner nerven!

Das heisst:

  1. Hat der WebSite-Betreiber ein (nachweisbares) berechtigtes Interesse, ist keine Einwilligung erforderlich.
  2. Wenn ein „Dritter“, womit nur ein vertraglicher verbundener Auftragsverarbeiter des WebSite-Betreibers gemeint sein kann (Anbieter eines WebSite-Analyzers wie Matomo-Services, Medien-Hoster für eingebundene Medien wie YouTube, Newsletter-Service-Anbieter wie Mail-Poet u.a.m.) ein berechtigtes Interesse belegen kann, ist ebenfalls keine Einwilligung erforderlich. In diesen Fällen muss natürlich die Einhaltung der Anforderungen z.B. der DSGVO belegt sein.
  3. In allen anderen Fällen muss der natürlichen Person die Gelegenheit gegeben werden, der Speicherung von Cookies auf seinem Endgerät zu widersprechen.

Letzteres sorgte in unserem Fall übrigens dafür, dass sogar die anonymisierte Website-Analyse umgangen wurde. Dadurch hatte unser Kunde den Eindruck, dass kaum noch längere Besuche auf der Website stattfanden.

Die Pflichtübung für Cookie-Liebhaber

Alle WebSite-Betreiber sind also gehalten, ihrer Informationspflicht nachzukommen. Wollen sie dies gesetzeskonform tun, müssen sie folgende Schritte abarbeiten:

  1. Feststellung und Dokumentation aller Cookies, die beim Besuchen Ihrer WebSite gesetzt/gespeichert werden könnten. Eventuell Aussortierung aller nicht wirklich notwendigen Cookies
  2. Erfassung der Cookies, deren Nutzung mit einem berechtigten Interesse (eigenem oder dem eines Auftragsverarbeiters) geschieht, Einsammeln und Dokumentation eventueller Auftragsverarbeitungs-Verträge
  3. Bestimmung der Cookies, deren Nutzung die Websitebesucher explizit zugestimmen müssen
  4. Einrichtung eines gesetzeskonformen Systems zur Information und Zustimmungs-Einholung (Cookie-Banner).

Da die berechtigten Interessen des WebSite-Betreibers und seiner Auftragsverarbeiter mit den Interessen des WebSitebesuchers abzuwägen sind, scheint es oft unklar, welche Interessen überwiegen. Daher sollten möglichst viele Cookies schon in der Voreinstellung deaktiviert sein. Eigentlich.

Ein verblüffend einfacher Lösungsansatz: Website-Analyse OHNE Analyse-Cookies

Relativ eindeutig ist: Ein berechtigtes Interesse beim Betrieb einer Webseite ist stets, dass die Webseiten korrekt angezeigt werden. Hierfür notwendige Cookies sind daher stets vom berechtigten Interesse des WebSitebetreibers umfasst. Schwieriger wird es für Cookies, welche das Verhalten von Websitebesuchern analysieren und zu Werbezwecken ausgewertet werden. Also, ist die Website-Analyse zur technischen Qualitätsüberwachung ein berechtigtes Interesse? Theoretisch ja. Aber dürfen die Besucherbewegungen überwacht werden, um die Wahrnehmung der Inhalte zu manipulieren? Eigentlich eher nicht.

Hier hilft es jedoch, wenn man Werkzeuge und Verfahren einsetzt, die eine gesetzeskonforme Anwendung möglich machen. Wer zum Beispiel mit WordPress oder Typo3 arbeitet, hat es leicht. Denn hier gibt es den beliebten WebSite-Analyzer Matomo (ehemals Piwik). Dieser ermöglicht den gesetzeskonformen Einsatz, wenn Sie die dafür notwendigen Vorbereitungen getroffen. Interessant ist hier nämlich, dass man dieses Werkzeug ohne die Nutzung von Cookies einsetzen kann. Zwar erkennt das System dann keine wiederkehrenden Besucher, aber einfache und trotzdem aussagefähige Statistiken sind möglich. Und damit sind viele Probleme bereits beseitigt.

Die Kür mit Cookie Banner

Man kann den Websitebesuchern durchaus spannende Anreize liefern, den Cookie Banner interessant zu finden. Denn er darf durchaus kurzweilig und unterhaltsam sein, und hier haben wir sowohl sprachlichen als auch optischen Gestaltungsspielraum. Es dreht es sich hier um folgende Fragestellungen:

  1. Wie gross und wo wird der Cookie-Banner angezeigt? Wie ist er gestaltet?
  2. Sind die Texte einfach zu verstehen und „freundlich“ formuliert? Wie viele Entscheidungen sind nötig?
  3. Kann der Cookie-Banner einfach umgangen werden? Oder wird die Nutzung der WebSite durch den Banner blockiert?

Übrigens kann man die User auch dazu bewegen, mehr Cookies zu erlauben, wenn sie einen persönlichen Mehrwert darin erkennen. Doch egal, welchen Weg Sie als Websitebetreiber einschlagen, Sie sollten sich mit dem Cookie Banner Mühe geben.

Weitere Tipps und Infos

Zu jedem Thema gibt oder gab es bereits Untersuchungen oder Studien. So auch zum Thema „Cookie-Consent“-Gestaltung. Übereinstimmend waren Position und Nudging im Sinne von Beeinflussung durch Farbgebung oder andere Manipulationsformen massgeblich für die Akzeptanz von Cookies. Dieser Satz ist zwar extrem verkürzend, aber dennoch erschütternd aussagekräftig.

Kurz & knackig: links unten mit wenigen (zwei) geschickt gestalteten Wahlmöglichkeiten bringt die höchste Akzeptanz. Wer mehr wissen möchte, darf gern unsere Keksperten befragen. Wir helfen gern.

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