Websiteanalyse – juristische Fallstricke und wie Sie sie vermeiden

Juristische Anforderungen an WebSite-analyse Werkzeuge

Wenn Sie eine Website-Analyzer Software zur Websiteanalyse der Besucherströme einsetzen, um “mehr über Ihre Gäste” zu erfahren, sind Sie dabei, Personen-bezogene Daten im Sinne des BDSG zu verarbeiten.

Damit müssen Sie rechtliche Anforderungen an die Verarbeitung Personen-bezogener Daten beachten und sich damit auseinander setzen. Es spielt hierbei keine Rolle, ob Sie die Software bzw. die Auswertung auf dem eigenen Server einsetzen oder ob Sie sich der Dienste eines Dritten bedienen. Entweder “verarbeiten” Sie die Daten oder ein Dritter in Ihrem Auftrag. Die Verantwortung liegt beim Betreiber der WebSite.