Sommerpause? Denkste!

Umsatzsteuersenkung Anpassung per 1. Juli 2020

Eine echte Sommerpause gibt’s wohl auch in 2020 wieder nicht. Denn wir müssen jetzt das kurzfristige Steuergeschenk der Bundesregierung verarbeiten. Richtig, es geht um die Mehrwertsteuersenkung. Für uns, die Gewerbetreibenden, ist die Umsatzsteuer ja nur ein durchlaufender Posten. Sie bringt dem einen oder anderen vielleicht ein wenig Liquidität, aber vielen macht dieses „Geschenk“ nur einen Haufen Mehrarbeit. Doch was soll’s.

Eine sportliche Herausforderung

Mitte Juni laut angedacht, Ende Juni im Eilverfahren von Bundestag und Bundesrat beschlossen – das allein war schon sportlich. Hoffen wir, dass diese mit der heißen Nadel gestrickte Corona-Hilfe tatsächlich die gewünschten positiven Effekte bringt. Denn irgendwann brauchen  wir eine Rechtfertigung für die immensen Umstellungskosten bei den Unternehmen und die Einnahmeverluste im Staatssäckel.

Fachwendungen in Rekordzeit umgestellt

In den Entwicklungsabteilungen der Systemhäuser jedenfalls glühten jedenfalls die Drähte und Tastaturen. Ebenso in den IT-Fachbereichen der Unternehmen. Und Steuerberater wie kaufmännische Organisationsbereiche bekamen beim „innig geliebten“ Abgrenzungsthema ebenfalls heiße Köpfe und hohen Blutdruck.

Immerhin schaffte es auch unser Fachanbieter für die Warenwirtschaft, das Softwareupdate für die Mehrwertsteuerumstellung quasi punktgenau abzuliefern. Allerdings stellte uns dies vor eine neue Herausforderung, denn wir arbeiten mit Abo-Rechnungen. Diese berechnen unsere Internetleistungen teilweise im voraus, teilweise aber auch im nachhinein.

Ein zweifelhafter Genuss

Damit wir das Ganze auch richtig genießen konnten, mussten wir bei aller gebotenen Eile in zwei Schritten vorgehen. Denn das am 30.06.2020 um ca. 16:00 bereitgestellte Software-Update für unsere Fakturierung schien unserem IT-Leiter mit zu heißer Nadel gestrickt. Das bedeutete im Klartext: Auf gar keinen Fall ungeprüft auf unser Live-System loslassen! Auch wenn die Buchhaltung wegen des bevorstehenden Rechnungslaufes drängelte.

Also erstellten wir von der virtuellen Maschine, auf welcher die Warenwirtschaft Pro von Lexware läuft, eine Kopie und spielten auf diesem kopierten V-Server das Update ein. Das dauerte zwar etwas länger als erwartet, da der Downloadserver des Herstellers wohl ins Schwitzen gekommen war. Aber danach ging alles sehr schnell weiter. Denn alles funktionierte weiterhin einwandfrei, und wir konnten ausprobieren, wie sich das Update mit der USt-Veränderung auf die Erzeugung der Rechnungen auswirkte.

Besonnenheit zahlt sich aus

Die Vorsicht unseres IT-Leiters ernst zu nehmen, halten wir immer noch für gut investierte Zeit. Denn ein Fehler in der Software oder eine Unverträglichkeit mit unserer virtualisierten Systemumgebung hätte fatale Folgen gehabt. Schließlich hätten wir einen nennenswerten Teil unserer Monatsrechnungen nicht korrekt erstellen können. So hätten zum Beispiel alle Abo-Rechnungen mit rückwirkender Leistungsberechnung (19%) gegen die Umsatzsteuerregeln verstoßen und auch die SEPA-Lastschriftmandate wären mit falschen Rechnungssummen (16%) eingezogen worden.

Um es kurz zu machen: Natürlich mussten wir einige Zaubertricks anwenden, damit wir unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung alle Rechnungen korrekt erstellen und pünktlich versenden konnten. Aber wieder einmal hat sich unsere BestPractice Devise bewährt: Erst testen, dann umsetzen!

Das betrifft unsere Kunden

Zum Schluss noch ein wichtiger Hinweis an unsere Kunden. Wenn wir für Sie Domains und Zertifikate verwalten, dann erhalten Sie üblicher Weise eine jährliche Sammelrechnung für ALLE Domains und Zertifikate. Die Laufzeiten sind hier naturgemäß sehr „gemischt“. Das geht in diesem Jahr leider nicht. Daher erhalten Sie in diesen Fällen wenigstens zwei Sammelrechnungen, in denen wir dann jeweils einen einheitlichen Steuersatz verwenden.